Wenn der Schaden oder die Verletzung eines Dritten auf einen Fehler Ihrerseits als Instruktor zurückzuführen ist, ist der Schüler versichert. Wenn der Vorfall gegenüber einem Dritten jedoch durch einen Fehler des Schülers verursacht wurde, beispielsweise weil er Ihre Anweisungen oder Sicherheitsregeln nicht beachtet hat, haftet der Schüler selbst. In diesem Fall kann er durch die Freizeit-Haftpflichtversicherung gedeckt sein, sofern er diese abgeschlossen hat.

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